PayLens /Märkte
Türkei
TRY85,665 MSouth-Eastern-Europe
POS-Terminals
3.378.673
2024·+2,2 % gegenüber Vorjahr
192021222324
Kennzahlen
Akzeptierte Verfahren · 7
TROY· nationalVisaMastercardAmerican ExpressUnionPayJCBDiners Club / Discover
Was hier gilt
- Interchange
- Außerhalb der EU-Interchange-Fee-Verordnung; eine gesetzliche Interchange-Obergrenze gibt es nicht. Inländische Kartentransaktionen werden über das Domestic Clearing and Settlement System (YTH) der BKM verrechnet und ausgeglichen, und die BKM hält eine von der CBRT erteilte Lizenz als Zahlungssystembetreiber (Beschluss vom 12. Juni 2015). Die Interchange-Sätze selbst sind nicht belegt: Die Gebührenseiten der BKM sperren automatisierten Zugriff.
- Surcharging
- Das Surcharging-Verbot nach PSD2 Art. 62(4) gilt nicht (die Türkei liegt außerhalb der EU und des EWR). Maßgeblich ist das türkische Bank- und Kreditkartengesetz Nr. 5464, dessen Artikeltext sich jedoch nicht aus einer Primärquelle beschaffen ließ: Die Seite der BDDK war nicht erreichbar, und das amtliche PDF auf mevzuat.gov.tr nutzt eine Subset-Schrift, die sich nicht zuverlässig auslesen lässt. Deshalb wird hier keine Regel behauptet.
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Quellen: data.bis.org·ec.europa.eu·tcmb.gov.tr
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