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HDE lehnt die geplante Akzeptanzpflicht ab und macht Surcharging zur Bedingung

Deutschland

Was geschah

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich gegen das Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums für eine gesetzliche Pflicht zu einer digitalen Bezahlmöglichkeit gestellt, fünf Tage nachdem dpa über das Papier berichtet hatte. HDE-Zahlungsverkehrsexperte Ulrich Binnebößel hält das Gesetz für unnötig, weil an den Kassen des Einzelhandels in 99 Prozent der Fälle ohnehin längst beides gehe, bar und Karte; eine Pflicht bringe nur zusätzliche Bürokratie und Unsicherheit, ohne Nutzen für Händler oder Kunden.

Zwei Einwände gehen über die Grundsatzfrage hinaus. Erstens die Kosten: Wenn schon eine Akzeptanzpflicht entstehe, dann könne dies nur mit der Option der verursachergerechten Weitergabe der Kosten einhergehen - also mit Surcharging, das Artikel 62(4) PSD2 und seine deutsche Umsetzung für Verbraucher-Kartenzahlungen heute weitgehend verbieten und das die Eckpunkte ausdrücklich ausschließen, indem sie Zusatzkosten für die Kundschaft untersagen.

Zweitens der Umfang: Die verpflichtende Akzeptanz eines einzelnen gebräuchlichen Verfahrens wecke bei Kunden die Erwartung, dass ihre persönliche Karte akzeptiert werde - praktisch müssten Händler also mehrere internationale Kartensysteme annehmen statt eines günstigen europäischen. Statt der Pflicht fordert der Verband günstigere digitale Bezahlverfahren und das Recht, Kartengebühren weiterzugeben.

Warum es zählt

Es ist die erste förmliche Position des Verbands, der für genau den Teil des Handels spricht, auf den die Pflicht zielt - und sie verschiebt das Thema von der Akzeptanz- zur Preisfrage. Das Ministeriumspapier und die HDE-Antwort widersprechen sich in genau einer Klausel: Berlin will Akzeptanz ohne Zusatzkosten für die Kundschaft, der HDE akzeptiert die Pflicht nur, wenn die Kosten zur Kundschaft wandern dürfen.

Wie diese Klausel entschieden wird, bestimmt, wer die Erschließung des deutschen Cash-only-Rands bezahlt. Eine Surcharging-Ausnahme wäre zudem die erste Bresche in der deutschen Umsetzung des PSD2-Surcharging-Verbots und würde weit über die neu verpflichteten Händler hinaus jede Kartenzahlung im Land betreffen. Der zweite Einwand wiegt akzeptanzökonomisch schwerer: Die europäische Verfahrensklausel soll auf girocard und perspektivisch Wero zielen, und der HDE sagt, praktisch ziehe eine Pflicht internationale Debit- und Kreditkarten in dieselben Terminals - genau der Mix, der einen deutschen Händler am meisten kostet.

Für Acquirer, PSPs und Terminalhersteller bleibt der adressierbare Rand so oder so gleich groß; die Marge, zu der er akzeptiert, nicht.

Worauf achten

  • Ob der Kabinettsentwurf die Klausel zu den Zusatzkosten behält oder eine Surcharging-Option öffnet - das ist die einzige Bedingung, die der HDE benannt hat
  • Ob DEHOGA, IHA und UNITI, die im Juli gemeinsam mit dem HDE zu Scheme Fees geschrieben hatten, dieselbe Linie fahren
  • Ob das Ministerium auf das Argument reagiert, eine Ein-Verfahren-Pflicht ziehe die internationalen Systeme mit hinein, und die Definition eines europäischen Verfahrens verschärft
  • Ob der Entwurf 2026 noch ins Kabinett kommt, nachdem der größte betroffene Verband dagegen ist

Quellen

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