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Regulierung
Sendepflicht für Instant Payments und verpflichtende Empfängerprüfung treten im Euroraum in Kraft
EU
Was geschah
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum SEPA-Echtzeitüberweisungen nicht nur empfangen, sondern auch senden können. Zudem müssen alle Anbieter eine kostenlose Empfängerprüfung (Verification of Payee) anbieten, die vor Ausführung abgleicht, ob der Name des Empfängers zur IBAN passt. Die Prüfpflicht gilt ab demselben Datum auch für E-Geld-Institute und Zahlungsauslösedienste ohne Banklizenz.
Warum es zählt
Vollständige Sende- und Empfangsfähigkeit plus Empfängerprüfung machen Echtzeitzahlungen in Euro zum Standard und fügen eine Bestätigungsebene hinzu, die Fehlleitungen und Betrug bei Zahlungsauslösung reduziert — die Vertrauensgrundlage, die A2A-Wallets und Pay-by-Bank-Verfahren zum Skalieren brauchen.
Worauf achten
Die Umsetzungsqualität der Empfängerprüfung und die Reibung durch Fehltreffer, das Volumenwachstum bei Echtzeitzahlungen nach der Pflicht und wie Verfahren wie Wero die Prüfung im Checkout nutzen.
Quellen
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