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eIDAS 2.0 / EU Digital Identity Wallet

Regulierung

Deutschland tauft seine EUDI-Wallet "d-you" und nennt den 2. Januar 2027 als Start, mit rund 40 Partnern - darunter Banken und der HDE

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Was geschah

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat Name und Logo der deutschen Umsetzung der European Digital Identity Wallet vorgestellt: Sie heißt "d-you", startet am 2. Januar 2027, ist kostenlos und freiwillig. Rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung bieten von Tag eins eigene Anwendungen an, darunter Deutsche Post, Vodafone, Rossmann, der Handelsverband Deutschland (HDE), Banken und Bankenverbände, Bundesagentur für Arbeit und Rentenversicherung, Hochschulen und Kommunen.

Als Anwendungsfälle zum Start genannt sind Altersnachweis, rechtsverbindlicher Vertragsabschluss und Bankkontoeröffnung; die Nachweise bleiben verschlüsselt auf dem Gerät, eine zentrale Datenbank gibt es nicht, und der Nutzer entscheidet, welche Angaben er wem freigibt. IT Finanzmagazin berichtete tags darauf, dass weder die technische Anbindung von d-you an bestehende KYC-Prozesse noch die erforderlichen eIDAS-2.0-Trust-Services noch das Format der Wallet-Attestierungen öffentlich spezifiziert sind - Banken und PSPs haben knapp vier Monate vor dem Start also keinen Integrationsvertrag in der Hand.

Warum es zählt

eIDAS 2.0 verpflichtet jeden Mitgliedstaat zu einer Wallet, und Deutschland ist der größte Akzeptanzmarkt, der dieser Pflicht nun ein Datum und eine Partnerliste gibt. Für den Zahlungsverkehr ist die Wallet eher Authentifizierungs- und Onboarding-Schiene als Zahlverfahren: Die Kontoeröffnung ist ausdrücklich Startanwendung, damit landet ein staatlicher Identitätsnachweis unmittelbar in den KYC-Strecken von PSPs und Acquirern, und der Altersnachweis mit HDE und Rossmann an Bord ist der erste Massen-Anwendungsfall, dem eine deutsche Kasse begegnet.

Der eigentliche Punkt ist die fehlende Schnittstellenspezifikation: Der Starttermin steht, der Integrationsvertrag für die Institute, die die Wallet verarbeiten müssen, steht nicht.

Worauf achten

Ob das BMDS die KYC-Anbindung und die eIDAS-2.0-Trust-Service-Spezifikationen vor dem Januar-Start veröffentlicht, welche der rund 40 Startpartner tatsächlich einen Zahlungs- oder Onboarding-Anwendungsfall ausliefern, und ob der Altersnachweis über HDE-Mitglieder an die stationäre Kasse kommt statt online zu bleiben.

Quellen

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