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Digital Euro Regulation

Regulierung

Erstes wettbewerbsrechtliches Gutachten zum digitalen Euro stuft die EZB-Infrastruktur als unternehmerische Tätigkeit ein

EUDeutschland

Was geschah

Finanzwende Recherche hat ein Gutachten von Prof. Dr. Thomas Weck (Frankfurt School of Finance & Management) veröffentlicht, die erste wettbewerbsrechtliche Überprüfung des geplanten Designs des digitalen Euro. Es zieht eine Trennlinie: Ausgabe und Nutzung des digitalen Euro sind hoheitliche Geldpolitik, das Eurosystem handelt insoweit als Träger öffentlicher Gewalt und nicht als Unternehmen – die geplante Basisinfrastruktur, die das Eurosystem aufbauen und betreiben würde, ist dagegen eine unternehmerische Tätigkeit und am Wettbewerbsrecht zu messen.

Im Ergebnis hält das Gutachten den digitalen Euro in der derzeit geplanten Ausgestaltung für gerechtfertigt, weil die gesetzlichen Vorteile der Infrastruktur durch ihren geldpolitischen Beitrag zu rechtfertigen seien, und verweist den Gesetzgeber auf große private Stablecoins von Big-Tech-Konzernen als das Risiko, an dem sich die Ausgestaltung messen lassen muss.

Warum es zählt

Der Einwand europäischer Acquirer, PSPs und Kartensysteme gegen den digitalen Euro war immer ein wettbewerblicher, kein geldpolitischer: eine öffentliche Schiene mit gesetzlicher Akzeptanzpflicht im Wettbewerb mit privater Akzeptanzinfrastruktur. Erstmals wird dieser Einwand als wettbewerbsrechtliche Frage durchgearbeitet statt als Lobbyposition vorgetragen, und die Antwort fällt geteilt aus: Die EZB erhält für die Infrastrukturebene keinen pauschalen Freibrief, die dortigen Vorteile gelten aber als gerechtfertigt.

Für den Trilog liegt darin für beide Seiten etwas: Die Branche bekommt den Grundsatz, dass die Infrastruktur wettbewerbsrechtlich angreifbar ist, die EZB die Feststellung, dass das aktuelle Design dem standhält.

Worauf achten

Ob die Unterscheidung Infrastruktur-als-unternehmerische-Tätigkeit im Trilogtext oder in den Stellungnahmen von EPI und den Kartensystemen auftaucht, und ob ein Acquirer-Verband das Gutachten in den verbleibenden Verfahrensschritten zitiert.

Quellen

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